AGB´s

§ 1 GEGENSTAND

Als Klient der Praxis Matthias Eitner IPT können Sie eine psychotherapeutische Behandlung, Psychologische Beratung oder Coaching buchen. Weder unsere Psychotherapie noch unsere Beratung ersetzen eine gründliche körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt. Sie sind bei Beschwerden mit Krankheitswert ausdrücklich aufgefordert, Ihren Hausarzt oder einen entsprechenden Spezialisten zu konsultieren. Ihr konkretes Ziel wird zu Beginn der Arbeit definiert. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und Interventionen, in der Absicht, Sie darin zu unterstützen, psychisches und psychosoziales Erleben und Verhalten zu verändern.

§ 2 THERAPIE- UND BERATUNGSERFOLG

Der Therapeut garantiert den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht. Beide Parteien arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen daran, Therapie- und Beratungserfolge zu erzielen.

§ 3 HONORAR:

Das aktuelle Honorar für eine Sitzung betragt 98,50€, weitere 30 Min. im Anschluss 40,00€ zzgl.:

- Therapeutische Leistungen sind nach § 4, Nr.14 UStG von der U.ST. befreit.

- Coaching Leistungen werden mit zzgl. 19% MwSt. berechnet.

Studenten und Geringverdiener können nach Absprache Sonderkonditionen erhalten.

§ 4 TERMINE UND AUSFALLHONORAR:

Werden Termine innerhalb von 48 Std vor Termin abgesagt, zahlt der Klient das Honorar in voller Höhe. Ausnahme bei schwerer Erkrankung mit Attest.

§ 5 KOSTENERSTATTUNG

Derzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung nicht, wenn diese von einem psychotherapeutischen Heilpraktiker durchgeführt wird. Ich arbeite also ausschließlich mit Selbstzahlern und Privatversicherten (sofern Ihr Vertrag entsprechende Leistungen beinhaltet).

Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung für Heilpraktiker für Psychotherapie ist nur in Ausnahmefällen möglich. Es besteht hierfür keine Kostenübernahmepflicht. Gemäß §13, Abs. 3 SGB V kann sich eine gesetzliche Krankenkasse bei einem Systemversagen nach eingehender Prüfung jedoch bereiterklären, Leistungen im Rahmen einer Einzelfallentscheidung die Kosten zu übernehmen.

Für die Antragstellung allein der Patient verantwortlich..

§ 6 BEHANDLUNGSPLÄNE UND KÜNDIGUNG

Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartnern im Erstgespräch und nachfolgend im beiderseitigen Einvernehmen mündlich vereinbart, und schriftlich festgehalten Der Behandlungsvertrag endet, wenn ein Partner sich dafür entscheidet.

§ 7 VERSCHWIEGENHEITSPFLICHTPFLICHT

Matthias Eitner IPT unterliegt der Verschwiegenheitspflicht und ist für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger oder familiäre Bezugspersonen von dieser Verschwiegenheitspflicht schriftlich durch den Patienten zu entbinden. Die Ausnahme ist die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter. Diese Verschwiegenheitspflicht schließt nicht das Zeugnisverweigerungsrecht ein.

§ 8 GERICHTSSTAND UND HAFTUNG:

Gerichtsstand ist Hamburg. Der Behandlungsvertrag enthebt Sie nicht der vollen Verantwortung für Ihre Handlungen. Bei möglichen Störungen verpflichten Sie sich hiermit, uns darüber zeitnah zu informieren und gemeinsam nach Abhilfe zu suchen.