Honorare:
Kostenübernahme:
1. Behandlungskosten und Kostenerstattung
• Gesetzlich Versicherte: Kostenübernahme nur bei bewilligtem Antrag im Kostenerstattungsverfahren, in seltenen Fällen.
• Privatversicherte: mögliche Teilerstattung der Behandlungskosten, je nach Tarif.
2. Voraussetzungen für die Kostenerstattung:
• Nachweis der erfolglosen Suche nach einem kassenärztlichen Therapieplatz: Liste mit mindestens fünf kontaktierten Therapeuten (Name, Datum, Wartezeit).
• Dringlichkeitsbescheinigung oder Konsiliarbericht eines Arztes. • Persönliches Anschreiben mit Gründen für die Therapie.
• Bestätigung des Psychotherapeuten über die Verfügbarkeit eines Therapieplatzes und die erforderliche Anzahl an Sitzungen.
3. Antragstellung:
• Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei der Krankenkasse.
• Bearbeitungszeit variiert; ggf. Nachfragen oder Nachreichungen erforderlich.
4. Wichtige Hinweise:
• Vorab Kontakt mit der Krankenkasse zur Klärung der Anforderungen.
• Bei privater Versicherung: Klärung der Kostenübernahme direkt mit der Versicherung.
• Coaching kann als berufliche Weiterbildung steuerlich geltend gemacht werden.
Die Honorare entsprechen einer Privatpraxis. Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen ist nicht möglich!
In Ausnahmefällen treten Privatkassen in Leistungsübernahme, oder ein Kostenübernahmeverfahren kann beantragt werden (siehe unten).
Jeder Klienten-Vertrag beschreibt Diagnose, Ziel und angemessenen Zeitrahmen der Zusammenarbeit, und ist jederzeit beidseitig kündbar.
Verschwiegenheit ist Basis meiner Arbeit!
Mein Honorar beträgt 98,50€ pro Std.,
je angefangene halbe Std. im Anschluss 40€.
Geringverdiener und Studenten mit Nachweis bekommen als Selbstzahler Sonderkonditionen.
Zahlungsoption: bar nach Termin oder durch Überweisung innerhalb von 5 Tagen.
Terminabsage bis 48 Std vor dem Termin möglich, danach sind Absagen kostenpflichtig.
Therapeutische Leistungen sind nach § 4, Nr.14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Coaching Leistungen werden mit zzgl. 19% MwSt. berechnet.