Drei verschieden große Steine liegen auf einer braunen Pappe und einem Notizbuch, im Hintergrund ein Holzbalken und eine Holzplatte.

Honorare:

Kostenübernahme:

1. Behandlungskosten und Kostenerstattung

• Gesetzlich Versicherte: Kostenübernahme nur bei bewilligtem Antrag im Kostenerstattungsverfahren, in seltenen Fällen.

• Privatversicherte: mögliche Teilerstattung der Behandlungskosten, je nach Tarif.

2. Voraussetzungen für die Kostenerstattung:

• Nachweis der erfolglosen Suche nach einem kassenärztlichen Therapieplatz: Liste mit mindestens fünf kontaktierten Therapeuten (Name, Datum, Wartezeit).

• Dringlichkeitsbescheinigung oder Konsiliarbericht eines Arztes. • Persönliches Anschreiben mit Gründen für die Therapie.

• Bestätigung des Psychotherapeuten über die Verfügbarkeit eines Therapieplatzes und die erforderliche Anzahl an Sitzungen.

3. Antragstellung:

• Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei der Krankenkasse.

• Bearbeitungszeit variiert; ggf. Nachfragen oder Nachreichungen erforderlich.

4. Wichtige Hinweise:

• Vorab Kontakt mit der Krankenkasse zur Klärung der Anforderungen.

• Bei privater Versicherung: Klärung der Kostenübernahme direkt mit der Versicherung.

• Coaching kann als berufliche Weiterbildung steuerlich geltend gemacht werden.

  • Die Honorare entsprechen einer Privatpraxis. Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen ist nicht möglich!

  • In Ausnahmefällen treten Privatkassen in Leistungsübernahme, oder ein Kostenübernahmeverfahren kann beantragt werden (siehe unten).

  • Jeder Klienten-Vertrag beschreibt Diagnose, Ziel und angemessenen Zeitrahmen der Zusammenarbeit, und ist jederzeit beidseitig kündbar.

  • Verschwiegenheit ist Basis meiner Arbeit!

  • Mein Honorar beträgt 98,50€ pro Std.,

    je angefangene halbe Std. im Anschluss 40€.

  • Geringverdiener und Studenten mit Nachweis bekommen als Selbstzahler Sonderkonditionen.

  • Zahlungsoption: bar nach Termin oder durch Überweisung innerhalb von 5 Tagen.

  • Terminabsage bis 48 Std vor dem Termin möglich, danach sind Absagen kostenpflichtig.

  • Therapeutische Leistungen sind nach § 4, Nr.14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

  • Coaching Leistungen werden mit zzgl. 19% MwSt. berechnet.